Zwei Buchstaben machen den Unterschied. Bis heute ist der Imkerverein Fridolfing weder gemeinnützig noch im Vereinsregister eingetragen. Dabei liegen die Vorteile einer e.V. klar auf der Hand.
Bisher haftet der Vorstand für den Verein mit seinem Privatvermögen. Bei einem eingetragenen Verein haftet der Verein grundsätzlich nur mit seinem Vereinsvermögen. Der eingetragene Verein ist eine juristische Person und kann zum Beispiel ins Grundbuch eingetragen werden. Als gemeinnütziger Verein dürfen Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.
Für die Registrierung im Vereinsregister als gemeinnütziger Verein ist es notwendig die aktuelle Satzung von 1974 zu überarbeiten. Mit Unterstützung des Kreisvorsitzenden Stefan Ammon und des Imkerverein Berchtesgaden entstand eine neue Satzung, die im Anschluss von dem Landesverband Bayrischer Imker e.V. (LVBI) und dem Notar Daum geprüft und positiv bestätigt wurden. Die Vorarbeiten sind somit abgeschlossen und der Vorstand wirb bei allen Mitgliedern um ihre Zustimmung. Die Abstimmung erfolgt, sofern es die Corona Lage erlaubt, auf der Mitgliederversammlung am 07.11.2020.